AGBs - Brosius-Datentechnik.de
1.1. Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge sowohl mit Zulieferern und Zwischenhändlern als auch mit Endkunden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verwender sie schriftlich bestätigt. Abweichende Geschäftsbedingungen anderer Verwender wird ausdrücklich widersprochen.
1.2. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Richtlinien. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste.
2. Angebot und Vertragsabschluß
2.1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2.2. Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich.
2.3. Für unsere Lieferverpflichtung ist die schriftliche Auftragsbestätigung/der schriftliche Auftrag maßgebend.
2.4. Nebenabreden sind nur Wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
3. Preise
3.1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung/dem Auftrag angeführten Preise zuzügl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Dieser Preis versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe ab Standort des Kaufgegenstandes.
3.2. Vereinbarte Nebenleistungen und vom Verkäufer vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit nicht anders geregelt, zu Lasten des Käufers.
3.3. Preiserhöhungen nach Vertragsabschluß, die auf der Schwankung von Wechselkursen, Lohn- oder Werkstoffverteuerung beruhen, können an den Käufer weitergegeben werden.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei der Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung in bar fällig, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Es besteht keine Verpflichtung, Schecks oder Wechsel als Zahlungsmittel entgegenzunehmen.
4.2. Die Firma Brosius-Datentechnik behält sich für alle Lieferungen und Leistungen ausdrücklich das Recht vor, Waren nur gegen Vorkasse, Bar- bzw. Euroscheck nachnahmen oder Barzahlung zu versenden bzw. zur Abholung freizugeben, auch wenn anders laufende Lieferverträge geschlossen sind. Der Brosius-Datentechnik steht das Recht zu, einen sich in Verzug befindlichen Käufer von der jeweiligen Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Liefer-verträge abgeschlossen worden sind.
4.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag an die Zahlstelle (Bankkonto) der Firma Brosius-Datentechnik endgültig gutgeschrieben wurde. Dies gilt besonders für die Einlösung von Schecks.
4.4. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank seinen Scheck nicht einlöst, ist die Firma Brosius-Datentechnik zum sofortigen Rücktritt von diesem Vertrag ohne besondere, vorhergehende Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen der Firma Brosius-Datentechnik gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig.
4.5. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen,wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruht.
5. Lieferung
5.1. Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferung erfolgt unfrei per Paketdienst, Spedition oder Post. Kosten für die Lieferung trägt der Käufer. Für versandte Ware kann auf Kosten des Käufers eine Transportversicherung abgeschlossen werden.
5.2. Die Transportgefahr trägt der Käufer auch bei Teillieferung oder im Falle von Rücksendung. Mit der Aufgabe zum Versender hat der Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen genügt.
5.3. Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen kann der Verkäufer die Annahme verweigern.
5.4. Der Verkäufer ist zu Teilleistungen/Teillieferungen berechtigt.
5.5. Bei Überschreitung von Lieferfristen kann der Käufer den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, die wenigstens vier Wochen beträgt, zuliefern. Nach dieser Frist kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche/Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5.6. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörung verlängert die jeweiligen Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich weiterer vier Wochen.
5.7. Brosius-Datentechnik liefert nach üblichem technischen Standard. Unwesentliche Abänderungen der gelieferten von der vereinbarten Ware, Abweichungen aufgrund von Konstruktionsänderungen und/oder Verbesserungen bleiben Brosius-Datentechnik vorbehalten.
6. Abnahme
6.1. Der Käufer hat die Pflicht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und abzunehmen.
6.2. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 8 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige oder Zusendung im Rückstand, so kann der Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung, daß er nach Ablauf der Frist die Abnahme ablehne.
6.3. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
6.4. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 25% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Diese Regelung findet auch Anwendung bei Stornierung oder Rücktritt auf Seiten des Käufers
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufer. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt.
7.2. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
7.3. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Brosius-Datentechnik Miteigentümer an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch die von ihr gelieferten Waren zu den Mitverwendeten fremden Waren. Wird die von der Firma Brosius-Datentechnik gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an die Firma Brosius-Datentechnik ab und verwahrt diese kostenfrei.
7.4. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.
7.5. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Vermietung und anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung zulässig.
8. Gewährleistung
8.1. Bei Mängeln und Fehlern der Kaufsache, die bereits bei der Übergabe vorhanden Waren, hat der Käufer Recht auf Nachbesserung. Führen wenigstens zwei Nachbesserungsversuche nicht zur vollen Funktionsfähigkeit des Kaufgegenstandes, so kann der Käufer Wandlung/Minderung geltend machen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8.2. Der Käufer muss der Firma Brosius-Datentechnik etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens binnen einer Woche nach Kenntnis der Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Firma Brosius-Datentechnik frei von Gewährleistungspflicht. Kaufmännische Rügepflichten und Fristen bleiben hiervon unbeendet.
8.3. Bei ungerechtfertigten Beanstandungen oder solchen, die auf Bedienungsfehler des Käufers oder unsachgemäßer Behandlung beruhen, behält sich der Verkäufer vor, eine Prüfungspauschale zu erheben.
8.4. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahren in der Originalverpackung mit detaillierter Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer, sowie einer Kopie des Lieferscheins bzw. der Rechnung, an die Firma Brosius-Datentechnik einzusenden.
8.5. Durch Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen.
8.6. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Abnutzung, unsachgemäße oder fehlerhafte Bedienung und Lagerung. Bei Fremdeingriff oder dem Öffnen der Geräte von nicht ausdrücklich autorisierten Personen erlischt der Gewährleistungsanspruch.
8.7. Gewährleistungsansprüche gegen die Firma Brosius-Datentechnik stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Für Waren, die die Firma Brosius-Datentechnik nicht hergestellt hat, beschränkt sich die Gewähr-leistung auf die Abtretung ihrer Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Firma Brosius-Datentechnik über.
8.8. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für gelieferte Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeder Art aus. Ansprüche auf Schadenersatz wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
8.9. Die Haftung des Verkäufers ist auf den Warenwert beschränkt.
8.10. Die Haftung für jegliche Fehler der Software ist ausgeschlossen.
9. Begrenzte Garantie für Hardware
9.1. Die Firma Brosius-Datentechnik leistet für alle Produkte eine Garantie gegen Material und Verarbeitungsfehler für eine Dauer von 6 Monaten ab Erstver- kaufsdatum. Die Firma übernimmt keinerlei Garantie dafür dass die gelieferte Hardware mit der beim Anwender vorhandenen Hardware/Software oder im Markt erhältlicher Hardware/Software zusammenarbeitet. Maßgeblich für das Erstverkaufsdatum ist die Rechnung. Diese Garantie gilt nur für den Erstkäufer.
10. Haftung für Daten und Datensicherung
10.1. Die Firma Brosius-Datentechnik haftet nicht für zerstörte Datenbestände oder die Kosten der Wiederbeschaffung dieser Datenbestände, es sei denn, dass der Firma Brosius-Datentechnik grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen ist.
10.2. Der Kunde trägt selbst dafür die Verantwortung, dass aktuelle Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verloren gegangenen Daten gewährleistet ist.
11. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf
11.1. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Brosius-Datentechnik im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Brosius-Datentechnik hat auf die Vergabe der Domain keinerlei Einfluss. Brosius-Datentechnik übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
11.2. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde Brosius-Datentechnik, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
11.3. Der Kunde ist verpflichtet, Brosius-Datentechnik einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, Brosius-Datentechnik unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von Brosius-Datentechnik über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und Brosius-Datentechnik das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.
12. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
12.1. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt Brosius-Datentechnik von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
12.2. Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner sowie der Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde Brosius-Datentechnik unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 (in Worten: fünftausend Euro).
12.3. Brosius-Datentechnik ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 12.2 oder 13.5 unzulässig sind, ist Brosius-Datentechnik berechtigt, den Tarif zu sperren. Brosius-Datentechnik wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
13. Pflichten des Kunden
13.1. Der Kunde sichert zu, dass die Brosius-Datentechnik mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Brosius-Datentechnik unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Brosius-Datentechnik binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere:
Name und postalische Anschrift des Kunden,
Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain,
Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie,
falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.
13.2. Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Brosius-Datentechnik behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Die Vorhaltezeit für E-Mails beträgt mindestens 30 Tage.
13.3. Der Kunde verpflichtet sich, von Brosius-Datentechnik zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber Brosius-Datentechnik bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber Brosius-Datentechnik widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Brosius-Datentechnik nutzen, haftet der Kunde gegenüber Brosius-Datentechnik auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von Brosius-Datentechnik abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von Brosius-Datentechnik oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von Brosius-Datentechnik erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann.
13.4. Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist Brosius-Datentechnik berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.
13.5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Brosius-Datentechnik ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Brosius-Datentechnik wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. Brosius-Datentechnik wird die betreffenden Seiten wieder zugänglich machen, wenn der Kunde Brosius-Datentechnik nachweist, dass die Seiten so umgestaltet wurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen.
13.6. Jedes Web-Hosting-Angebot enthält ein definiertes Inklusiv-Datentransfervolumen pro Monat. Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird Brosius-Datentechnik im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.
13.7. Der Kunde kann gegenüber Brosius-Datentechnik schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1. Erfüllungs-/ Gerichtsstandort ist Edingen-Neckarhausen.
14.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mannheim.
14.3. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden oder sich sonst eine Lücke erweisen, so soll der Kaufvertrag insgesamt wirksam bleiben. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder der Lücke soll diejenige zulässige Regelung treten, die die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit oder der Lücke vermuten.